Abschlussarbeit > Wie finde ich ein Thema
Sie können sich eins der angebotenen Themen aussuchen oder selbst eins vorschlagen. Anregungen für Themen bietet diese Seite.
Abschlussarbeit › Wer kann mich betreuen?
Abschlussarbeiten (B.Sc. und M.Sc. Geoökologie) werden von zwei Leuten bewertet (Prüfende im Sinne der Studienordnung). Eine dieser Personen betreut Sie bei der Arbeit und vergibt das Thema (Betreuerin oder Betreuer). Die Auswahl der beiden wird nach der Anmeldung überprüft. Auf jeden Fall muss eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer dabei sein. Das sind die Professoren/-innen, Juniorprofessoren/-innen und leitende Wissenschaftler/-innen an Campus Süd und Alpin. Die Prüferkombinationen sind in nachfolgender Tabelle dargestellt. Dort kann man auch sehen, in welchen Fällen ein Antrag an den Prüfungsausschuss erforderlich ist. Am besten, Sie besprechen die Auswahl mit der Fachstudienberatung.
Im Downloadbereich gibt es ein Anmeldeformular des IfGG, das die beiden Prüfenden in Abstimmung mit Ihnen ausfüllen und unterschreiben. Das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular wird beim Sekretariat IfGG1 (Frau Zizmann) abgegeben. Im Campusmanagementsystem wird dann eine individuelle Teilleistung mit dem Titel Ihrer Arbeit angelegt, worüber Sie per Email benachrichtigt werden. Das auf dem Formular rechts oben angegebene Datum ist gleichzeitig der Beginn Ihres Bearbeitungszeitraums der Arbeit. Für die Anmeldung im Campussystem haben Sie vier Wochen Zeit. Ihre Arbeit muss im Campussystem noch vom Prüfungsausschuss genehmigt werden.
Abschlussarbeit › Format
Es gibt lediglich eine allgemeine Vorgabe, nämlich bei Zitationen dem APA-Style zu folgen. Ansonsten besprechen Sie Formatfragen mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer. Disclaimer
Abschlussarbeit › Was gebe ich ab?
Die Arbeit wird in dreifacher Ausführung im Sekretariat IfGG1 (Frau Zizmann) abgegeben. Der Arbeit ist eine elektronische Fassung (pdf) beizufügen. Ein Datenträger reicht aus.
Abschlussarbeit › Vortrag
Ab sofort müssen nicht mehr alle Arbeiten im Fach Geoökologie am IfGG in Form eines Vortrags präsentiert werden. Es ist aber möglich, auf Einladung im Absolventenseminar der jeweiligen Arbeitsgruppe vorzustellen. Wenden Sie sich hierfür an die jeweiligen Ausrichter dieser Veranstaltungen. Disclaimer
Anerkennung von Leistungen innerhalb wie außerhalb des Hochschulsystems
Innerhalb und außerhalb des Studiengangs erbrachte Leistungen können anerkannt werden. Der Antrag auf Anerkennung ist beim Prüfungsausschuss innerhalb eines Semesters nach Zulassung zum Studiengang beim Prüfungsausschuss bzw. dem Studiengangskoordinator als Mitglied des Prüfungsausschusses zu stellen.
Um zu bewerten, ob die externe Leistung hinsichtlich des Kompetenzerwerbs mit der anzuerkennenden Leistung gleichwertig ist, werden die FachprüferInnen und evtl. Modulverantwortliche in die Entscheidung eingebunden.
Zur Anerkennung müssen vom Studierenden gleichwertige Leistungen im Studienplan identifiziert werden. In einem Vordruck trägt der Studierende diese Leistungen ein und vereinbart mit den jeweiligen Fachprüfern bzw. Modulverantwortlichen einen Termin. Diese können bestätigen, dass keine Unterschiede hinsichtlich des Kompetenzerwerbs bestehen. Anschließend erfolgt durch den Prüfungsausschuss die verbindliche Anerkennung.
Die Anerkennung außerhalb des Hochschulsystems erbrachter Leistungen erfolgt mit dem entsprechenden Anerkennungsformular des Bachelorprüfungsausschusses (http://www.ifgg.kit.edu/downloads/Anerkennungsformular.pdf). Eine Anerkennung ist möglich, sofern die erworbenen Kompetenzen zum Erreichen der Qualifikationsziele des Studiengangs beitragen.
Der Prüfungsausschuss prüft, in welchem Umfang die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anerkannt werden können und welche Teile des Hochschulstudiums dadurch ersetzt werden können. Es dürfen höchstens 50 % des Hochschulstudiums ersetzt werden.
Auslandsaufenthalt
Schritt 1: Interesse:
Interessierte Studierende nehmen Kontakt mit dem Erasmusbeauftragten (zurzeit Dr. Christophe Neff) auf und informieren sich über die zur Zeit bestehenden Rahmenbedingungen und Partneruniversitäten über die Seiten der Fakultät. Idealerweise nehmen Sie an der Informationsveranstaltung des International Students Office (IStO) teil, die regelmäßig stattfindet.
Schritt 2: Bewerbung:
Bis 20. Dezember reichen die Studierenden beim Erasmusbeauftragen ihre schriftliche Bewerbung mit Motivationsschreiben, Nachweis über die bisher erbrachten Leistungen, Entwurf des Learning Agreement, gegebenfalls Sprachnachweise ein. Zeitgleich (Stand WS 2019/2020) füllen Sie die auf den Seiten des IStO die entsprechenden allgemeinen Bewerbungsunterlagen aus. Nach Auswahl durch den Fachkoordinator reicht dieser ihre Bewerbung an das IStO weiter. Der Fachkoordinator unterrichtet Sie vom Stand der Dinge. Nach erfolgreicher Bewerbung, werden Sie vom IStO administrativ weiterbetreut. Der Fachkoordinator bleibt weiter der Ansprechpartner für die fachlichen Angelegenheiten wie z.B. Veränderungen des Learning Agreements während des Auslandsaufenthaltes.
Schritt 3: Verbuchung im Studienablaufplan:
Die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistung erfolgt durch den Erasmusbeauftragen auf Grundlage des Learning Agreements.
B
BAföG-Leistungsbescheinigung
Bescheinigungen über den Nachweis erbrachter Studienleistungen für das BAföG-Amt stellen Dr. Florian Hogewind oder Prof. Dr. Caroline Kramer für die Bachelor und Master Geoökologie aus. Dazu ist die Vorlage eines vollständig ausgefüllten Formulars (Vordruck des BAföG-Amts) zusammen mit dem aktuellen Notenauszug mit allen angemeldeten, erbrachten, bestandenen und nicht bestandenen Leistungen notwendig. Wichtige Angaben sind insbesondere das Studiensemester und das exakte Datum, zu dem die Bescheinigung benötigt wird.
Berufspraktikum › Allgemeiner Ablauf
Das Berufspraktikum (P1) im Bachelor dauert mindestens sechs Wochen in Vollzeitbeschäftigung (240 h) und das vertiefende Berufspraktikum des Masterstudiengangs (E20) neun Wochen (360 h). Der Ablauf ist folgender:
- Praktikumsstelle: Sie suchen eine geeignete Praktikumsstelle außerhalb der Universität. An der Praktikumsstelle brauchen Sie eine betreuende Person als Ansprechpartner*in.
- Inhalt: Sie stimmen mit der Ansprechpartner*in sowie mit dem Praktikums-Beauftragten des IfGG (J. Senn) die Inhalte des Praktikums ab. Die Inhalte müssen einen Eindruck von berufspraktischer Tätigkeit in der Geoökologie vermitteln.
- Praktikumsvereinbarung: Sie halten die Inhalte in einer Praktikumsvereinbarung fest, lassen diese von Ihrer Ansprechpartner*in unterzeichnen und geben sie zur Bestätigung beim Praktikumsbeauftragten ab (Vereinbarungsvorlage).
- Praktikumsbericht: Nach Abschluss des Praktikums erstellen Sie einen kurzen Praktikumsbericht, aus dem Art und zeitlicher Umfang der Tätigkeiten hervorgehen. Dieser Bericht muss von der Praktikumsstelle gegengezeichnet werden (Berichtsvorlage).
- Praktikumsdatenbank: Zusätzlich erstellen Sie einen Eintrag in der internen Praktikumsdatenbank (Maske für den Datenbankeintrag)
- Anmeldung: Sie melden die Prüfung im Campus-System an. Sobald Vereinbarung und Bericht beim Praktikums-Beauftragten des IfGG (J. Senn) vorliegen, wird die Leistung als bestanden eingetragen.
Berufspraktikum › Was ist eine geeignete Praktikumsstelle?
Das Ziel der Berufspraktika ist es, dass die Studierenden über den Tellerrand des universitären Betriebs schauen. Eine geeignete Praktikumsstelle muss außerhalb der Universität angesiedelt sein, z.B. in der Privatwirtschaft, in Behörden oder in Forschungseinrichtungen, die keiner Universität angehören.
Berufspraktikum › Ist das Berufspraktikum ein Pflichtpraktikum?
Das Modul P1 Berufspraktikum ist Pflichtbestandteil des Bachelorstudiengangs Geoökologie und umfasst mindestens sechs Wochen in Vollzeit (240 h). Das Modul E20 Vertiefendes Berufspraktikum ist Bestandteil der Fachbezogenen Ergänzung im Master Geoökologie und wird durch Wahl zum Pflichtpraktikum. Die Dauer beträgt mindestens neun Wochen in Vollzeit (360 h). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den aktuellen Modulhandbüchern im Downloadbereich.
Berufspraktikum › Welche Praktikumsstellen werden anerkannt? Gibt es bestimmte Voraussetzungen?
Das Praktikum soll einen Eindruck von berufspraktischer Tätigkeit in der Geoökologie vermitteln. Ziel des Praktikums ist, Einblicke in Arbeitsumgebungen zu erhalten in denen Sie sich vorstellen können, später zu arbeiten. Die Geoökologie umfasst ein weites thematisches Spektrum und entsprechend vielfältig sind potenzielle Praktikumsstellen. Die Praktikumsdatenbank (derzeit im Aufbau) enthält Informationen zu früheren Praktika und kann Orientierung bieten. Darüber hinaus können Sie gerne beim Praktikums-Beauftragten des IfGG (J. Senn) nachfragen. Außerdem kann die Fachschaft Geo nützliche Hinweise geben. Im Praktikum sollen Sie fachlich Arbeiten. Wir empfehlen daher keine Stellen, in denen Sie mit Hilfsarbeiten und eintönigen Arbeiten befasst sind (z.B. "Bäumepflanzen im Ausland" – das ist sicher eine schöne Erfahrung aber gleichzeitig eher keine realistische zukünftige Beschäftigung).
Berufspraktikum › Kann ich meinen externen Hilfskraft-Job als Praktikum anrechnen lassen?
Es ist grundsätzlich möglich, Hilfskraftstellen als Praktikum anrechnen zu lassen, wenn die für das Praktikum benötigte Anzahl an Stunden (240 h Bachelor / 360 h Master) in einem mehr oder weniger zusammenhängenden Zeitraum nachgewiesen werden kann (es ist dabei nicht notwendig, dass die Stunden innerhalb der vorgegebenen sechs Wochen erbracht wurden, sondern nur, dass der Hiwi-Vertrag so lange lief, dass die Gesamtstundenzahl zusammenkommt). Dazu muss der Hilfskraft-Job an einer nicht-universitären Institution außerhalb des KITs angesiedelt sein. Es kann in manchen Fällen Sinn ergeben, sich Hilfskraft-Jobs als Praktikum anrechnen zu lassen, aber generell ist es empfehlenswert, sich die Chance auf ein zusätzliches „Hineinschnuppern“ bei einem potentiellen zukünftigen Arbeitgeber nicht entgehen zu lassen.
Berufspraktikum › Ich möchte mein Berufspraktikum im Ausland machen. Ist das möglich und was benötige ich dafür?
Ein Berufspraktikum im Ausland ist möglich und folgt prinzipiell genau demselben Ablauf wie ein Praktikum im Inland. Sollte eine Praktikumsvereinbarung oder ein Anschreiben auf Englisch benötigt werden, können Sie sich an den Praktikums-Beauftragten des IfGG (J. Senn) wenden.
Berufspraktikum › Wann sollte ich mich im Campus-System für das Berufspraktikum anmelden?
Die Anmeldung zum Berufspraktikum ist flexibel, da die Prüfung in jedem Semester angeboten wird. D.h., Sie können sich sowohl vor Beginn als auch erst nach Beendigung des Praktikums für die Prüfung anmelden. Die Anmeldung im Campus-System muss spätestens zur Abgabe des Praktikumsberichts erfolgt sein.
Berufspraktikum › Wann sollte ich die Praktikumsvereinbarung abgeben?
Die Praktikumsvereinbarung soll vor Antritt von der Praktikumsstelle unterzeichnet und beim Praktikumsbeauftragten abgegeben werden. Die Abgabe erfolgt entweder per Mail oder persönlich beim Praktikumsbeauftragten des IfGG (J. Senn). Anschließend erhalten Sie Rückmeldung, ob die Praktikumsstelle anerkannt wird. Ob eine Stelle geeignet ist, kann auch im Voraus mit dem Praktikumsbeauftragten abgeklärt werden.
Berufspraktikum › Wie ausführlich muss die Beschreibung der Tätigkeiten in der Praktikumsvereinbarung sein?
Das Feld "Tätigkeitsbeschreibungen" in der Praktikumsvereinbarung ist dazu gedacht, eine sehr kurze Übersicht über die geplanten Tätigkeiten im Praktikum zu geben. Es reichen Stichworte.
Berufspraktikum › Wo finde ich Vorlagen für Praktikumsvereinbarung Praktikumsbericht und Datenbankeintrag?
Hier gibt es die Vereinbarungsvorlage, die Berichtsvorlage und den Link zur Maske für die Datenbank (sind auch unter Downloads verlinkt).
Berufspraktikum › Wann sollte ich den Bericht zum Berufspraktikum abgeben / Gibt es eine Abgabefrist?
Der Praktikumsbericht soll zeitnah nach Beendigung des Praktikums verfasst und abgegeben werden. Eine verpflichtende Abgabefrist besteht nicht. Das Abgabedatum des Berichtes gilt als Prüfungsdatum. Die Prüfungsordnung sieht vor, dass die letzte Studienleistung (Prüfungsdatum) nicht unbenotet sein darf. Beim Berufspraktikum handelt es sich jedoch um eine unbenotete Studienleistung. Daher muss nach dem Berufspraktikum noch eine benotete Leistung aus dem Pflichtstudium erbracht werden.
Berufspraktikum › Was sollte der Praktikumsbericht enthalten?
Der Praktikumsbericht ist durch die Berichtsvorlage selbsterklärend. Allgemein sollte darauf geachtet werden, dass die Beschreibung des Praktikums ausreichend detailliert ist, damit sich andere Studierende ein Bild davon machen können, was Sie bei der Praktikumsstelle erwarten würde, sollten Sie sich dazu entscheiden, ihr Praktikum ebenfalls dort zu absolvieren.
Berufspraktikum › Was ist die Praktikumsdatenbank?
Die IfGG-interne Datenbank zum Berufspraktikum bietet Studierenden der Geoökologie Orientierung bei der Suche nach einer geeigneten Praktikumsstelle. Die abgefragten Informationen decken sich mit dem Praktikumsbericht. Es bietet sich daher an, sie direkt im Anschluss auszufüllen (Maske für den Datenbankeintrag). Die Einträge werden anonymisiert und sind nur für die Studierenden in Ilias zugänglich.
Betreuer
KI-Tools
Die Verwendung von generativer künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT für wissenschaftliche (studentische) Arbeiten muss transparent dokumentiert werden.
Wird generative KI eingesetzt, ohne dass ihre Nutzung transparent dokumentiert wird, wird dies als Täuschungsversuch bewertet.
Mit der Nutzung von generativer KI übernimmt die Nutzerin oder der Nutzer die Verantwortung für die erstellten Inhalte. Insbesondere werden Fehler, die durch die KI gemacht werden, als Fehler der Erstellerin oder des Erstellers der wissenschaftlichen studentischen Arbeit gewertet. Gleiches gilt für Plagiate und Urheberrechtsverletzungen.
Mastervorzug - Was ist das und wie funktioniert es?
Der Mastervorzug erlaubt einen weichen Übergang vom Bachelor in den Master. Er steht Studierenden des Bachelor Geoökologie offen, die mindestens im 5. Fachsemester sind und laut Notenauszug mindestens 120 LP nachweisen können. Es können pro Semester maximal 30 LP als Mastervorzug beantragt werden.
Anträge auf Mastervorzug stellen Sie unter Nennung der Teilleistungen schriftlich beim Prüfungsbüro (Herrn Neff). Adressiert werden Sie an den Prüfungsausschuss. Es dürfen Teilleistungen aus den Fachbezogenen Ergänzungen als Mastervorzug gewählt werden. Teilleistungen aus den Fächern Vertiefung Geoökologie und Methoden der Umweltforschung sind hingegen ausgeschlossen. Nach einer Genehmigung der Teilleistungen ist eine Prüfungsanmeldung über das Studiportal ab der SPO 2015 möglich.
Aus einem genehmigten Antrag auf Mastervorzug leitet sich bei einer Bewerbung auf den Master Geoökologie kein Anrecht auf einen Master-Studienplatz ab! Disclaimer
MINT - Wie kann ich MINT-Veranstaltungen in mein Studium einbauen?
MINT steht für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik. Die Studierenden im Bachelor Geoökologie haben laut Studien- und Prüfungsordnung bis einschließlich 3. Fachsemester Zugang zu Veranstaltungen des MINT-Kollegs am KIT.
Bei einer Teilnahme am MINT-Kolleg werden der Regelstudienzeit unter bestimmten Voraussetzungen bis zu zwei Semester hinzugefügt. Das bedeutet dann, dass die Orientierungsprüfung entsprechend verlängert werden kann. Voraussetzung für die Anrechnung eines Semesters ist, dass Veranstaltungen des MINT- Kollegs im Umfang von mindestens zwei Fachkursen (Gesamtworkload 10 SWS) belegt wurden und dass eine Anwesenheit von mindestens 80% nachgewiesen wurde. Das MINT-Kolleg stellt eine Bescheinigung über die Teilnahme aus.
Orientierungsprüfung
Zur sog. Orientierungsprüfung im Bachelor Geoökologie gehören die drei Modulprüfungen in G1 Mathematik 1, F1 Klimatologie und M1 Wissenschaftliches Arbeiten in der Geoökologie 1.
Die Orientierungsprüfung muss einschließlich möglicher Wiederholungen bis zum Ende des Prüfungszeitraums des 3. Fachsemesters erledigt sein, da ansonsten der Prüfungsanspruch verloren geht. Eine zweite Wiederholung der Orientierungsprüfungen ist ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Orientierungsprüfung kann durch eine „qualifizierte“ Teilnahem am MINT-Kolleg erreicht werden (s. MINT).
Plagiat › Was fällt darunter und was sind die Folgen?
Um ein Plagiat handelt es sich, wenn man geistige Leistungen wie Texte und Ideen von anderen übernimmt und nicht darauf hinweist, woher man sie genau hat. Das kann z.B. die wörtliche Übernahme von Formulierungen ohne Kennzeichnung und Quellenangabe sein aber auch die sinngemäße Wiedergabe oder Übernahme von Ideen, wieder ohne Quellenangabe. Logischerweise gilt das gleiche für Übersetzungen aus anderen Sprachen. Kleine Abänderungen in abgeschriebenen Passagen sind Verschleierungsversuche. All dies gilt als Täuschung.
Bei der Verwendung von KI-Tools wie ChatGPT wird indirekt ebenfalls die geistige Leistung anderer übernommen. Solche Tools wurden ja auf Daten anderer trainiert. Wenn bei der Verwendung von AI-Tools die Quelle nicht offengelegt wird, wird eine eigene geistige Leistung nur vorgespiegelt. Deshalb gilt die Verwendung ohne Kenntlichmachung als Täuschung (siehe KI-Tools).
Arbeiten können auch nicht ganz oder in Teilen mehrfach als Studien- oder Prüfungsleistung verwendet werden ("Selbstplagiat").
Kein Plagiat ist die nicht mit Quellenangabe versehene Wiedergabe allgemein akzeptierten Wissens. Wenn Sie unsicher sind, ob etwas ein Plagiat ist oder wie man etwas korrekt zitiert, fragen Sie nach.
Die Prüfungsordnungen sehen für Täuschugen eine Bewertung mit "nicht bestanden" vor. Schriftliche Arbeiten müssen außerdem mit einer Erklärung über die Selbständigkeit der erbrachten Leistung versehen werden. Der genaue Wortlaut steht in der jeweils gültigen Prüfungsordnung. Disclaimer
Praktikum
Prüfer › Wer kann mir Noten geben oder sonstwie Leistungen bewerten?
Die "Prüfungserlaubnis" wird vom Prüfungsausschuss übertragen. Dabei kommen v.a. Lehrende des Studiengangs in Frage, wenn sie eine für die jeweilige Prüfung einschlägige fachwissenschaftliche Qualifikation erworben haben (und zwar beim Bachelor mindestens auf B.Sc.-Niveau, beim Master mindesten auf M.Sc.- oder Diplom-Niveau). Für andere "Prüfer" muss eine Ausnahme beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Für Abschlussarbeiten gelten besondere Regeln (s. Abschlussarbeit). Disclaimer
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss Geoökologie (für den Bachelor und Master Geoökologie) besteht aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern: drei Hochschullehrern, zwei akademischen Mitarbeitern und einem Studierenden mit beratender Stimme. Anträge an den Prüfungsausschuss müssen ausgedruckt und unterschrieben beim Schriftleiter Herrn Neff rechtzeitig abgegeben werden. In dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis zur nächsten Sitzung warten kann, entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Der Ausschuss tagt ein- bis zweimal pro Semester. Disclaimer
Qualifikationsziele
Wohin führt mich eigentlich der B.Sc./M.Sc.-Studiengang? Das können Sie hier nachlesen:
Qualifikationsziele BSc Geoökologie, Qualifikationsziele MSc Geoökologie
Disclaimer
Schlüsselqualifikationen - Was ist das und wie lasse ich sie mir für das Studium anerkennen?
Schlüsselqualifikationen umfassen Fähigkeiten, die zwar nicht fachspezifisch aber doch für den Beruf relevant sind. Beispiele für Inhalte sind u.a. Soziale Kompetenzen, Zeitmanagement, Lern- und Schreibtechniken, Programmier- und Softwarekenntnisse, Fremdsprachen, Präsentation oder Rhetorik. Die gewählten Lehrangebote sind geeignet, eine künftige berufliche Tätigkeit zu unterstützen. Schlüsselqualifikationen werden am KIT unter anderen vom House of Competence (HoC), vom Sprachenzentrum (SPZ) und vom Steinbuch Centre of Computing (SCC) angeboten. Die dort unter dem Label Schlüsselqualifikationen angebotenen Veranstaltungen werden grundsätzlich als solche anerkannt. In anderen Fällen wenden Sie sich bitte vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung schriftlich (nicht nur per Email) an das Prüfungsbüro (Herrn Neff), um die Eignung der Veranstaltung zu klären. Legen Sie eine Beschreibung der Inhalte bei (z.B. aus einem kommentierten Vorlesungsverzeichnis). Disclaimer
Disclaimer
Die hier getroffenen Aussagen sind nicht rechtsverbindlich. Rechtsverbindlich sind allein die Studien- und Prüfungsordnungen.
Studienberatung Geoökologie
Dr. Florian Hogewind
Sprechstunde:
- Wintersemester: donnerstags 9:00-10:30 Uhr und nach Vereinbarung
- Sommersemester: mittwochs 9:30-11:00 Uhr und nach Vereinbarung
- in der vorlesungsfreien Zeit nur nach Vereinbarung
Tel. +49 (0)721 - 608-47849
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Geb. 10.50, Raum 703.2